Kostenübernahmen Krankenkassen

Aufgrund der Vielzahl der Krankenkassen in Deutschland ist es uns nicht möglich, konkrete Aussagen über Kostenübernahmen zu treffen.

 

Die Regelungen der Krankenkassen bezüglich einer Bezuschussung sind leider nicht einheitlich.

 

Betriebskosten

Die Betriebskosten werden in Höhe von 804€ (Stand 01.01.2019) von allen Krankenkassen, sowohl den gesetzlichen als auch den privaten, übernommen.

 

 

Rufbereitschaft

Die Rufbereitschaft wird von den meisten Krankenkassen in Höhe von 250 € übernommen. Nach der Zahlung an uns erhältst Du automatisch eine Bescheinigung, die bei der Krankenkasse eingereicht werden kann. Bitte erfrage bei deiner Krankenkasse ob und wie viel diese übernimmt.

 

Kurse

Die Höhe der Erstattungen ist nicht einheitlich bei den Krankenkassen geregelt.

 

Die Kosten für die Kursstunden von Hebammen werden von uns mit den Krankenkassen abgerechnet. Die Stunden, die Sie in diesen Kursen nicht wahrgenommen haben, werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

Unsere Sport-, Yoga- und Gesundheitstrainings sind nicht für Präventionsprogramme der Krankenkassen zertifiziert. Die Krankenkassen erstatten diese Kursgebühren nicht. Die Kursgebühren werden vor dem Kurs fällig.

 

Bei der Anmeldung von Kursen fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € pro Teilnehmerin an.

 

Stand Mai 2018