Datenschutzerklärung
Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit und des Kursbetriebes werden personenbezogenen Daten der Klient:in sowie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder und der Begleitperson bzw. des zweiten Elternteils durch das Team des Geburtshauses Frankfurt e.V. (Hebammen, Verwaltungsmitarbeitende, Kursleitende) als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Leistungserbringung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hebammenleistungen erforderlich ist. Das Geburtshaus Frankfurt e.V. erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Klient:in einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch das Geburtshaus FrankfurtV. unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs, 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
- Bei Privatpatient:innen, im Rahmen von Wahlleistungen oder selbstzutragenden Kursgebühren erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Klient:in durch das Geburtshaus Frankfurt e.V. unmittelbar.
Nur relevant bei Inanspruchnahme von Hebammenleistungen:
- Das Team des Geburtshauses Frankfurt e.V. unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzt:innen) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten werden die Hebammen jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Klient:in hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Klient:in nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
- Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Klient:in ein medizinisches Labor.
- Die Geburt eines Kindes im Geburtshaus FrankfurtV. wird gemäß § 20 PStG dem Standesamt Frankfurt am Main (Bezirk Mitte) durch die betreuenden Hebammen angezeigt.
Dauer der Speicherung
Die Daten werden zunächst so lange gespeichert bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Dokumente zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren.
Das Geburtshaus Frankfurt e.V. ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus besteht ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Gemäß Art. 77 DSGVO besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408 - 0
Telefax: +49 611 1408 - 611
http://www.datenschutz.hessen.de
Stand: September 2023